Infos zum Konzept

Idee:

Dem Konsumenten einen stilvollen Geschenk-Gutschein bieten, welcher in möglichst vielen Schauspielhäusern gültig ist, um dem Beschenkten eine entsprechend grosse Auswahl und Freiheit zu bieten, diesen einzulösen.

Gültigkeit:

Die Gültigkeit bezieht sich auf den deklarierten monetären Wert zum Bezug von Eintrittstickets.
Die Bühnenhäuser, welche den Gutschein akzeptieren (Vertragspartner), werden vor dem Verkauf auf der Rückseite des Gutschein aufgedruckt.
Das Gültigkeitsdatum ist jeweils auf den 31.12. eines Kalenderjahres defniert. Bei Anpassung der Gültigkeit um 1 Jahr wird der Gutschein farblich neu defniert und allen Theatern rechtzeitig als Muster zugestellt.
Abgelaufene Gutscheine können nicht verlängert werden, da sich das Projekt ausschliesslich über die abgelaufenen Gutscheine fnanziert.

Rückvergütung:

Die Rückvergütung der eingelösten Gutscheine erfolgt durch bossert services innert Wochenfrist nach Erhalt der ausgefüllten Coupons. Der Rückvergütungswert entspricht 1:1 dem Frankenwert des Coupons. Eine Art Provisioin auf die eingelösten Gutscheine existiert nicht.
Bis 31.12. eingelöste Gutscheine können bis 31.01. des Folgejahres zur Rückerstattung eingesandt werden.

Mitgliederbeiträge, Initialkosten:

Für die Vertragspartner fallen keinerlei Mitgliederbeiträge, Initalkosten oder sonstige Gebüren an, um die Gutscheine zu aktzeptieren und 1:1 rückvergüetet zu kriegen.

Verkauf:

Der Verkauf erfolgt online über www.theatergutschein.ch.

Lancierung:

Generell gilt der Grundsatz, dass den Bühnenhäusern keine Kosten zur Lancierung anfallen sollen.
Deshalb übernimmt bossert services die Werbung auf kinogutschein.ch und durch Google-Addwords.
Das Theater seinerseits deklariert die Akzeptanz des Gutscheins bei Eingang und Kasse. Um eine einheitliche Form zu gewähren stellt bossert services dieses Material kostenlos zur Verfügung.

Vertragsinhalt für Vertragspartner:

Der Vertrag ist eine kurze Vereinbarung, welche die Ausstiegsfrist regelt, um sicherzustellen, dass der Vertragspartner die in Umlauf gebrachten Gutscheine bis zum Ablauf akzeptiert. Denn der Kunde kauft den Gutschein schliesslich in der Annahme, dass der Gutschein bis zum Verfall überall gültig ist.
Weiter regelt der Vertrag, dass das Schauspielhaus alle bereits im Umlauf befindlichen Gutscheine ebenfalls akzeptiert, auch wenn sein Name noch nicht drauf steht.

Optional:

Der Gutschein hat offziell nur Gültigkeit zum Bezug von Eintrittskarten. Der Schauspielhaus darf dem Kunden den Bezug von Konsumationen und weiteren Dienstleistungen jedoch gewähren oder verbieten. Wie dies geregelt wird, ist dem Vertragspartner überlassen.